Barrierefreiheit in der Werbung? Klingt für viele nach einem Thema für Behörden oder NGOs. Doch spätestens ab dem 28. Juni 2025 betrifft es uns alle – denn dann tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Und das schreibt vor: Digitale Angebote müssen auch für Menschen mit Einschränkungen zugänglich sein. Werbung, die Teil solcher digitalen Angebote ist – etwa auf Websites, in Apps oder auf Landing Pages – rückt damit zunehmend in den Fokus. Die gute Nachricht: Auch wenn nicht alles möglich ist – vieles geht bereits heute. 

Was bedeutet Barrierefreiheit in der Werbung überhaupt?

Barrierefreie Werbung soll alle Menschen erreichen – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen. Was selbstverständlich klingt, ist in der Praxis längst kein Standard. Zwischen animierten Bannern, ausgefallenen Schriften und visueller Reizüberflutung entscheiden oft unscheinbare Details darüber, ob Werbung Menschen einbezieht – oder ausschließt. Für uns bedeutet das: Gestaltung mit Verantwortung.

Was bei Werbemitteln konkret umsetzbar ist

Werbeflächen sind begrenzt – und viele Plattformen setzen technische Limits. Gerade deshalb gilt für uns: Qualität entsteht im Detail.

Lesbarkeit hat Priorität – wo wir es können: In unseren eigenen Kampagnen setzen wir bewusst auf gut lesbare Fonts. Farbkontraste gestalten wir so, dass Inhalte auch bei Farbsehschwächen klar erkennbar sind. Und unsere Sprache? Klar, direkt, verständlich. Bei Kundenkampagnen richten wir uns nach dem CI, beraten aber aktiv und sensibilisieren für Barrierefreiheit. Klar ist: Barrierefreiheit lässt sich nicht im Alleingang umsetzen – aber wir tragen unseren Teil dazu bei, dass sie künftig Standard wird.

Untertitel als Standard: Lautloses Scrollen ist auf Social Media längst die Norm. Damit Inhalte auch ohne Ton verständlich bleiben – und so für Menschen mit Hörbeeinträchtigungen zugänglich sind – empfehlen wir automatische oder manuelle Untertitel als festen Bestandteil guter Videokommunikation. Plattformen wie YouTube, TikTok und Facebook generieren Untertitel automatisch, Instagram bietet sie über einen Sticker an. Bei anderen – etwa LinkedIn – müssen sie manuell ergänzt werden. Noch ist die Nutzung keine Pflicht, aber mit Blick auf kommende gesetzliche Vorgaben – etwa durch das BFSG – gewinnt sie zunehmend an Relevanz. Wir prüfen im Einzelfall, ob und wie sich Untertitel sinnvoll integrieren lassen, und beraten unsere Kunden aktiv dazu. Denn: Was verstanden wird, wirkt stärker – und erreicht mehr Menschen.

Keine visuelle Reizüberflutung: Blinkende Elemente oder hektische Animationen mögen Aufmerksamkeit erzeugen, können aber für Menschen mit neurologischen Einschränkungen – etwa Epilepsie – zum Risiko werden. Wir achten auf visuelle Ruhe mit Wirkung. Zugleich spüren wir auch im Markt einen klaren Trend: Weniger ist mehr. Statt Reizüberflutung setzen wir auf gezielte, reduzierte Gestaltung.

Plattformen & technische Grenzen: Was (noch) nicht geht

Wir kennen die Ad Specs der großen Plattformen im Detail – und wissen, wo aktuell noch Barrieren bestehen:

  • Meta (Facebook & Instagram): Untertitel in Videos – ja. Alt-Texte in Anzeigen? Bisher nicht breit verfügbar.
  • TikTok: Im Creator-Bereich gibt es Barrierefreiheitsfunktionen – für Ads leider noch kaum nutzbar.
  • YouTube: Automatische Untertitel sind verfügbar, aber teils ungenau – und müssen manuell optimiert werden, wenn Werbebotschaften präzise transportiert werden sollen. Für visuelle Inhalte fehlen native Audiodeskriptions-Optionen, und die Playersteuerung ist für Screenreader-Nutzer:innen nicht in allen Fällen intuitiv.
  • Google & Amazon: Noch keine vorlesbaren Anzeigenformate oder explizite Accessibility-Features.


Barrierefreiheit in der Werbung hängt von den technischen Möglichkeiten der Plattformen ab. Deshalb ist es umso wichtiger, die Entwicklungen genau zu verfolgen und dort, wo es heute schon möglich ist, barrierefreie Lösungen umzusetzen. Wir beobachten neue Spezifikationen kontinuierlich und integrieren zugänglichere Formate für unsere Kunden, sobald sie verfügbar sind. Mit Blick auf das kommende BFSG sind solche Maßnahmen nämlich nicht nur sinnvoll, sondern bald auch verpflichtend.

Und jetzt? Gemeinsam werben – barrierefrei.

Sie wollen wissen, was bei Ihren Kampagnen in Sachen Barrierefreiheit möglich ist? Sprechen Sie uns an. Wir unterstützen bei der Umsetzung im Rahmen der technischen Möglichkeiten – und sensibilisieren für das, was heute schon machbar ist.

Zusammen Werbung machen, die alle erreicht – jetzt Kontakt aufnehmen!

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